Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von Valtro Pay für Restaurants, Bars und Gastronomie-Betriebe („Betrieb“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für Verträge über die Bereitstellung der Valtro-Pay-Software und der damit verbundenen Abrechnungsfunktionen. Zahlungsdienste erbringt ausschließlich der vom Betrieb ausgewählte Zahlungsdienstleister.

2. Vertragsparteien

Anbieter: Valtro Pay, betrieben von Daniel Epmeyer — Valtro Systems, c/o Autorenglück #17413, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda

Nutzer: Der Betrieb, der sich registriert und Valtro Pay nutzt.

3. Leistungen von Valtro Pay

Valtro Pay stellt folgende Funktionen bereit:

  • QR-Code-basierte Zahlungslinks für Tische
  • Anzeige von Rechnungen und Zahlungsoptionen für Gäste
  • Zahlungsverarbeitung über den vom Betrieb gewählten Anbieter Stripe oder Mollie
  • Admin-Dashboard zur Verwaltung von Tischen, Rechnungen und Statistiken
  • Optionaler E-Mail-Belegversand
  • Optionales Bestellmodul: Gäste rufen die Speisekarte des Betriebs über den QR-Code auf und geben Bestellungen ab

3a. Bestellmodul (optional)

Das Bestellmodul ist nicht Bestandteil der Grundfunktion. Es wird je Betrieb einzeln freigeschaltet und kann jederzeit wieder abgeschaltet werden. Ohne Freischaltung können Gäste über den QR-Code ausschließlich bezahlen.

Für das Bestellmodul fällt keine gesonderte Vergütung an. Es ist in jedem Tarif ohne Aufpreis enthalten; die Freischaltung ändert weder die monatliche Grundgebühr noch das Transaktionsentgelt nach Ziffer 3.

Zustandekommen des Vertrags

Eine über Valtro Pay abgegebene Bestellung ist ein Angebot des Gastes an den Betrieb. Der Vertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen Gast und Betrieb zustande, und zwar erst mit der Bestätigung durch den Betrieb. Valtro Pay übermittelt die Bestellung lediglich und wird nicht Vertragspartei.

Pflichtangaben zur Speisekarte

Der Betrieb ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Speisekarte, insbesondere für Preise sowie für die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Valtro Pay stellt hierfür Eingabefelder bereit, prüft die Angaben aber nicht inhaltlich. Der Betrieb stellt sicher, dass diese Angaben gepflegt sind, bevor er das Bestellmodul freischaltet.

Beim Einlesen der Karte über die Fotofunktion handelt es sich bei allen erkannten Angaben — einschließlich Allergenen und Zusatzstoffen — um maschinell erzeugte Vorschläge ohne Gewähr. Sie werden erst gespeichert, wenn der Betrieb sie in der Vorschlagsliste ausdrücklich bestätigt hat; die Verantwortung nach dem vorstehenden Absatz bleibt davon unberührt. Artikel ohne bestätigte Kennzeichnung werden Gästen im Bestellmodul nicht angezeigt und können von ihnen nicht bestellt werden.

Annahme und Ablehnung

Jede Bestellung erscheint im Adminbereich und wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Betrieb zur Rechnungsposition. Der Betrieb kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen; eine abgelehnte Bestellung verändert die Rechnung nicht.

4. Gebühren und Bezahlung

Tarife

Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Tarif. Die monatliche Grundgebühr und der Anteil je Zahlung ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

  • Starter: 0 € je Monat zuzüglich 1,2 % je Zahlung
  • Pro: 39 € je Monat zuzüglich 0,6 % je Zahlung
  • Business: 149 € je Monat zuzüglich 0,35 % je Zahlung

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.

Pilotphase

Die Pilotphase läuft ab dem in der Freischaltungsbestätigung genannten Startdatum für 30 Kalendertage. Währenddessen fallen weder eine Einrichtungsgebühr noch eine monatliche Grundgebühr oder ein Valtro-Anteil je Zahlung an. Die nachfolgend genannten Gebühren des gewählten Zahlungsdienstleisters bleiben davon unberührt. Enthalten sind die Einrichtung eines Betriebs, Tisch-QR-Codes, alle Bezahl- und Splitfunktionen, das optional zuschaltbare Bestellmodul, Kartenfoto-Import, Auswertungen und die persönliche Begleitung der ersten Zahlungen.

Die Pilotphase verlängert sich nicht automatisch und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über. Ein regulärer Tarif beginnt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Nutzer. Ohne eine solche Vereinbarung endet die Pilotnutzung mit Ablauf der Pilotphase.

Bemessungsbasis und Einbehalt

Bemessungsbasis des Anteils je Zahlung ist ausschließlich der Rechnungsbetrag ohne Trinkgeld. Auf Trinkgeld wird kein Anteil erhoben. Der Anteil wird, soweit dies vom gewählten Zahlungsdienstleister technisch unterstützt wird, bei der Zahlung einbehalten. Andernfalls wird er gesondert abgerechnet. Die monatliche Grundgebühr wird nach Ablauf des Kalendermonats gesondert in Rechnung gestellt.

Volumen-Richtwert

Ein zum Tarif genannter monatlicher Volumen-Richtwert ist unverbindlich. Wird er überschritten, entsteht daraus keine zusätzliche Gebühr. Der Anbieter kann in diesem Fall einen anderen Tarif anbieten; eine Änderung wird nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam.

Abrechnungsübersicht

Der Nutzer kann Volumen, einbehaltene Anteile und die Grundgebühr für den laufenden und die vergangenen Monate jederzeit im Adminbereich unter „Abrechnung“ einsehen.

Gebühren des Zahlungsdienstleisters

Zusätzlich zu Valtro-Pay-Gebühren fallen die Gebühren des vom Betrieb gewählten Zahlungsdienstleisters an. Diese rechnet Stripe oder Mollie direkt mit dem verbundenen Händlerkonto des Betriebs ab. Die jeweils aktuellen Preise findest du beiStripe undMollie.

Auszahlungen

Zahlungen werden direkt über das verbundene Händlerkonto des Betriebs bei Stripe oder Mollie verarbeitet und ausgezahlt. Valtro Pay nimmt die Gelder nicht auf einem eigenen Zahlungskonto entgegen.

5. Haftung und Risiken

Verantwortung für Zahlungen

Der Zahlungsdienstevertrag besteht zwischen dem Betrieb und Stripe beziehungsweise Mollie. Der Betrieb trägt insbesondere die dort vereinbarten Risiken und Pflichten in Bezug auf:

  • Rückbuchungen und Streitfallgebühren (Chargeback)
  • Betrugsfälle oder nicht autorisierte Transaktionen
  • Steuern und Buchhaltungspflichten

Für Störungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Zahlungsdienstleisters oder anderer unabhängiger Dritter liegen, haftet Valtro Pay nicht. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Verfügbarkeit

Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder höherer Gewalt nicht zugesagt werden. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Gesetzliche Ansprüche des Betriebs bleiben von dieser Regelung und den folgenden Haftungsbestimmungen unberührt.

Haftungsumfang

Valtro Pay haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gemeinsame Sicherheitsverantwortung

Valtro Pay schützt die Plattform durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Der Betrieb bleibt für seinen eigenen Zugangs- und Organisationsbereich verantwortlich, insbesondere für:

  • Sicherheit des Admin-Passworts und der Anmeldedaten
  • Sichere Aufbewahrung von gedruckten QR-Codes
  • Regelmäßige Überprüfung des Admin-Dashboards auf verdächtige Aktivitäten

6. Kündigung und Beendigung

Die Nutzung kann unter Beachtung der individuell vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beendet werden. Für die Pilotphase gelten die Regelungen aus Ziffer 4. Nach Wirksamwerden der Beendigung:

  • bereits ausgelöste Zahlungen werden durch den Zahlungsdienstleister weiterverarbeitet,
  • Das Admin-Dashboard wird deaktiviert
  • Gedruckte QR-Codes funktionieren nicht mehr
  • Daten werden nach dem Löschkonzept gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen.

Der Betrieb ist dafür verantwortlich, benötigte Daten vor Vertragsende über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern.

7. Einschränkung und Sperrung

Valtro Pay darf den Zugang vorübergehend beschränken oder sperren, soweit dies zum Schutz der Plattform, anderer Nutzer oder Dritter erforderlich und verhältnismäßig ist, insbesondere wenn:

  • Verdacht auf Betrug oder missbräuchliche Nutzung besteht
  • Gebühren nicht bezahlt werden
  • Diese AGB verletzt werden
  • der gewählte Zahlungsdienstleister die Zusammenarbeit beendet oder das Händlerkonto sperrt

Der Betrieb wird über die Sperrung und ihren Grund informiert, soweit dem keine gesetzlichen Vorgaben oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen. Sobald der Grund entfällt, wird die Sperrung aufgehoben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Alle Datenverarbeitungen erfolgen gemäß unserer Datenschutzerklärung:/datenschutz

9. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Betrieb in Textform mit einer angemessenen Frist vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Änderungen von Preisen, Hauptleistungspflichten oder Haftungsregeln werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebs wirksam.

Sonstige Änderungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur vorgenommen werden, wenn sie wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder zur Schließung einer unvorhergesehenen Regelungslücke erforderlich sind, das Vertragsgefüge nicht wesentlich verändern und den Betrieb nicht unangemessen benachteiligen. In diesem Fall wird der Betrieb mindestens vier Wochen vorher informiert und kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

10. Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hoyerswerda. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11. Kontakt bei Fragen

Bei Fragen oder Beanstandungen wende dich an: kontakt@valtro.cloud

Zuletzt aktualisiert: August 2026
Hinweis: Rechtstexte sollten vor dem öffentlichen Vertragsabschluss durch eine auf IT- und Zahlungsrecht spezialisierte Rechtsberatung geprüft und an das konkrete Geschäftsmodell angepasst werden.